Allgemeine Geschäftsbedingungen Parafarm
Parafarm V.O. F. (im Folgenden: Parafarm) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 84077239 registriert und hat seinen Sitz in der Hoofdstraat 17 (5481AA) in Schijndel.

Artikel 1 – Definitionen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen untrennbar verbunden sind.
  3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.
  4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
  5. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der mit dem Verkäufer einen (Fern-)Vertrag abschließt.
  6. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag, der sich auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten erstreckt, die der Käufer von Parafarm gekauft hat.
  7. Produkte: Die von Parafarm angebotenen Produkte sind Veterinärprodukte im weitesten Sinne des Wortes.
  8. Verkäufer: Der Lieferant von Produkten an den Käufer, im Folgenden: Parafarm.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Parafarm und jede Vereinbarung zwischen Parafarm und einem Käufer und für jedes von Parafarm angebotene Produkt.
  2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrages werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht zumutbar ist, wird Parafarm dem Käufer anzeigen, wie der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in jedem Fall auf der Parafarm-Website veröffentlicht wurden, einsehen kann, damit der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auf einem langlebiger Datenträger.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies mit Parafarm ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgevereinbarungen mit dem Käufer. Allfälligen allgemeinen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die unwirksamen/nichtig gemachten Bestimmungen werden durch eine Bestimmung ersetzt mit dem gleichen Inhalt wie die ursprüngliche Bestimmung.
  6. Unklarheiten über Inhalt, Erklärung oder Sachverhalte, die in diesen AGB nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser AGB zu beurteilen und zu erläutern.
  7. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie Bezug genommen wird, ist dies gegebenenfalls auch als Bezug auf sie/ihn zu verstehen.

Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle Angebote von Parafarm sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot besteht nur, wenn es schriftlich niedergelegt wurde.
  2. Das Angebot von Parafarm ist freibleibend. Parafarm ist nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer seine Annahme schriftlich bestätigt oder der Käufer den fälligen Betrag bereits bezahlt hat. Parafarm hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus für Parafarm gerechtfertigten Gründen abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den dazugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot richtig beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Fehler im Angebot können Parafarm nicht binden. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur Anhaltspunkte und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrages (aus der Ferne) sein. Parafarm kann nicht garantieren, dass die Farben im Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
  4. Die im Angebot von Parafarm angegebenen Lieferzeiten und Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Parafarm nicht, einen Teil der im Angebot oder Angebot enthaltenen Waren zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern.
  6. Sofern und soweit ein Angebot vorliegt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht und nach dem Auslaufprinzip.

Artikel 4 – Abschluss der Vereinbarung

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von Parafarm durch Zahlung des entsprechenden Produkts angenommen hat.
  2. Ein Angebot kann von Parafarm über die Website abgegeben werden.
  3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrages angenommen hat mit Parafarm, wird Parafarm den Vertrag mit dem Käufer schriftlich oder zumindest per E-Mail bestätigen.
  4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot ab, ist Parafarm daran nicht gebunden.
  5. Parafarm ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Käufer kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte herleiten.
  6. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Käufer Unternehmer ist. Der Käufer hat als Verbraucher das Recht, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen auszuüben. Im Falle eines Widerrufs wird der Käufer das Produkt und die Verpackung pfleglich behandeln. Es wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts zu bestimmen. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Produkte, die aus hygienischen Gründen, begrenzte Haltbarkeit und/oder durch Aufbrechen des Siegels nicht zurückgenommen werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies wird ausdrücklich im Angebot angegeben.

Artikel 5 – Erfüllung der Vereinbarung

  1. Parafarm wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
  2. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist Parafarm berechtigt, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer stellt sicher, dass Parafarm alle Informationen, die Parafarm als notwendig angibt oder die der Käufer vernünftigerweise für die Ausführung des Vertrags als notwendig erachten sollte, rechtzeitig zur Verfügung stellt. Wenn Parafarm die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat Parafarm das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
  4. Parafarm ist bei der Erfüllung des Vertrages nicht verpflichtet oder verpflichtet, den Anweisungen des Käufers Folge zu leisten, wenn dadurch Inhalt oder Umfang des Vertrages geändert werden. Führt die Weisung zu Mehraufwand für Parafarm, ist der Käufer verpflichtet, die Mehr- bzw. Mehrkosten entsprechend zu erstatten.
  5. Parafarm kann vom Käufer eine Sicherheitsleistung oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor sie mit der Vertragserfüllung fortfährt.
  6. Parafarm haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass Parafarm sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers gestützt hat, es sei denn, Parafarm war sich dieser Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst.
  7. Der Käufer stellt Parafarm von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schäden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 6 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, die Abwicklung oder die Lieferung des Vertrages, weil beispielsweise der Käufer nicht alle angeforderten Informationen oder nicht rechtzeitig übermittelt hat, keine ausreichende Mitwirkung erbringt, ist die (Anzahlungs-)Zahlung nicht erfolgt rechtzeitig bei Parafarm eingehen oder aufgrund sonstiger Umstände eine Verzögerung außerhalb des Einflussbereichs von Parafarm eintreten, ist Parafarm berechtigt, die Liefer-/Fertigstellungsfrist angemessen zu verlängern. Alle vereinbarten Lieferzeiten sind niemals feste Fristen. Der Käufer muss Parafarm schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, um noch liefern zu können. Dem Käufer steht wegen der Verzögerung kein Schadensersatzanspruch zu.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten wird.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder macht er fahrlässig Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Parafarm berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Wenn die Produkte von Parafarm oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist Parafarm berechtigt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Versandkosten zu berechnen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Falls Parafarm im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer Parafarm alle für die Erfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn Parafarm eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese indikativ. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
  7. Parafarm ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, hiervon wird durch den Vertrag abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Parafarm ist berechtigt, die so gelieferte Ware gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Parafarm behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Befürchtungen der Nichtzahlung bestehen.

Artikel 7 – Verpackung und Transport

  1. Parafarm verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernde Ware ordnungsgemäß zu verpacken, in einem Kühlhaus zwischen 2 °C und 8 °C zu kühlen und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand am Bestimmungsort ankommt . Für den gewerblichen Käufer ist der Käufer für den ordnungsgemäßen Transport der Produkte verantwortlich. Durch unsachgemäßen Transport verursachte Schäden gehen vollumfänglich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Lieferungen inklusive Umsatzsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Artikeln ohne Bemerkungen oder Bemerkungen auf dem Frachtbrief oder der Quittung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

Artikel 8 – Untersuchung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist als Verbraucher verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung oder Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Ware zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, jedoch nur auszupacken oder zu verwenden soweit dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob das Produkt beibehalten wird. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen. Für den Käufer als Unternehmen gilt eine Frist von 24 Stunden nach Lieferung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen und zu informieren, wie das Produkt verwendet werden soll, und im Falle einer persönlichen Nutzung das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. Parafarm übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Käufer.
  3. Alle sichtbaren Mängel oder Mängel müssen Parafarm nach der Lieferung schriftlich an info@parafarm.nl gemeldet werden. Dafür hat der Käufer eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung gerügt werden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Behandlung durch den Käufer selbst haftet der Käufer für einen etwaigen Wertverlust des Produkts.
  4. Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden möchte, erfolgt dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Parafarm in der von Parafarm angegebenen Weise.
  5. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, sendet er das Produkt und alle Zubehörteile, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rücksendeanweisungen von Parafarm an Parafarm zurück. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  6. Parafarm ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgegebenen Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
  7. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, die Zahlung kann jedoch spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rücksendung erfolgen. Rückerstattungen erfolgen auf die zuvor angegebene Kontonummer.
  8. Macht der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, hat er kein Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen aufzurechnen.
  9. Falls eine vollständige Lieferung nicht erfolgt und/oder ein oder mehrere Produkte fehlen und dies auf Parafarm zurückzuführen ist, wird Parafarm auf Wunsch des Käufers das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Die Empfangsbestätigung der Produkte ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Etwaige Schäden, die dem Käufer durch den (abweichenden) Lieferumfang entstehen, können von Parafarm nicht zurückerstattet werden.

Artikel 9 – Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es gibt Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Die im Angebot angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren wie: Ein- und Ausfuhrabgaben, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie allfällige Abgaben und Steuern.
  4. Bei Produkten oder Rohstoffen, bei denen es auf dem Finanzmarkt Preisschwankungen gibt und auf die Parafarm keinen Einfluss hat, kann Parafarm diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.

Artikel 10 – Zahlungs- und Inkassopolitik

  1. Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per Vorkasse in der Währung, in der die Rechnung auf dem angegebenen Weg erfolgt, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Der Käufer kann aus einem vorab erstellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Der Käufer hat eine Pauschalzahlung auf die ihm bekannt gegebene Kontonummer und Daten von Parafarm zu leisten. Eine abweichende Zahlungsfrist können die Parteien nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Parafarm vereinbaren.
  4. Ist eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist Parafarm berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
  5. Bei Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen von Parafarm gegen den Käufer sofort fällig.
  6. Parafarm hat das Recht, die Zahlungen des Käufers zunächst zur Herabsetzung der Kosten, dann zur Herabsetzung der fälligen Zinsen und zuletzt zur Herabsetzung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu veranlassen. Parafarm kann, ohne hierdurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer für die Zuteilung einen anderen Auftrag bestimmt. Parafarm kann die vollständige Rückzahlung des Kapitals verweigern, wenn nicht auch die ausstehenden und aufgelaufenen Zinsen sowie die Kosten bezahlt werden.
  7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht und nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist von 14 Tagen nach, gerät der Käufer als Unternehmer in Verzug. Der Käufer, der Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, einschließlich einer Aufstellung der außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt , bevor sie in Verzug geraten.
  8. Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug ist, hat Parafarm ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen (kaufmännischen) Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und Ersatz der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6 :96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, zu berechnen nach der abgestuften Skala aus der Entscheidung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012.
  9. Sind Parafarm mehr oder höhere Kosten entstanden, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Parafarm gelieferten Waren bleiben Eigentum von Parafarm, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit Parafarm geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
  3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet, Parafarm dies unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Für den Fall, dass Parafarm seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer Parafarm oder von ihnen zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis und Vollmacht, alle Orte zu betreten, an denen das Eigentum von Parafarm befinden und diese Dinge zurückzunehmen.
  5. Parafarm hat das Recht, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) zurückzubehalten, wenn der Käufer trotz einer Verpflichtung zur Übertragung oder Herausgabe von Parafarm seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird Parafarm alle Anstrengungen unternehmen, um die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
  6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden infolge der Zurückbehaltung der gekauften Produkte gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers und werden Parafarm vom Käufer auf erstes Anfordern erstattet.

Artikel 12 – Gewährleistung

  1. Parafarm garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Verwendbarkeit und/oder Zuverlässigkeit und den gesetzlichen Vorschriften/Vorschriften entsprechen.
  2. Die Produkte unterliegen ausschließlich einer Garantie des Herstellers.

Artikel 13 – Aussetzung und Auflösung

  1. Parafarm ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-) Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Darüber hinaus ist Parafarm berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, sofern dieser noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Parafarm geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Darüber hinaus ist Parafarm berechtigt, den Vertrag zu kündigen die vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr erforderlich sind, oder wenn andere Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages unmöglich machen vernünftigerweise zu erwarten.
  4. Bei Auflösung des Vertrages werden die Forderungen von Parafarm gegen den Käufer sofort fällig. Wenn Parafarm die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung.
  5. Parafarm behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 14 – Haftungsbeschränkung

  1. Führt die Erfüllung des Vertrages durch Parafarm zu einer Haftung von Parafarm gegenüber dem Käufer oder Dritten, ist diese Haftung auf die von Parafarm im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob verursacht Fahrlässigkeit. Die Haftung von Parafarm ist in jedem Fall auf den maximalen Schadensbetrag beschränkt, der von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis und Jahr ausgezahlt wird.
  2. Parafarm haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder Verlust, entgangene Einsparungen und Schäden infolge der Verwendung der gelieferten Produkte. Für Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  3. Parafarm haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung des Produkts verursacht wurden, und/oder ist nicht verpflichtet, diese zu reparieren. Der Käufer ist eigenverantwortlich verpflichtet, im Zweifelsfall, ob ein Produkt verwendet werden kann und/oder unter welchen Umständen ein Produkt verwendet werden kann, einen geschulten Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
  4. Parafarm ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu beheben, die durch zu heiße oder zu kalte Transporte oder dadurch verursacht wurden, dass der Käufer die Produkte falsch befestigt oder falsch schützt, wodurch die Produkte unbrauchbar werden. Der Käufer stellt Parafarm von jeglichen Schäden frei.
  5. Parafarm haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Käufer das Verfallsdatum nicht einhält.
  6. Die Einfuhr der von Parafarm angebotenen Produkte in das Land des Käufers erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die geltenden Einfuhrbestimmungen im eigenen Land zu prüfen.
  7. Parafarm haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen aufgrund von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites zurückzuführen sind oder sein können.
  8. Parafarm ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Störungen oder die Nichtverfügbarkeit der Website aus welchem ​​Grund auch immer.
  9. Parafarm übernimmt keine Gewähr für die richtige und vollständige Übermittlung der Inhalte und E-Mails, die von/im Auftrag von Parafarm versendet werden, sowie für deren rechtzeitige Zustellung.
  10. Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln von Parafarm erlöschen, wenn sie Parafarm nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, von denen er Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte wissen können, schriftlich und begründet gemeldet wurden begründet seine Ansprüche. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

Artikel 15 – Vertraulichkeit

  1. Parafarm und der Käufer verpflichten sich, die Vertraulichkeit aller im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen vertraulichen Informationen zu wahren. Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Vertrag und ist auch dann anzunehmen, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Die Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich/allgemein bekannt oder nicht vertraulich sind.
  2. Die Geheimhaltung bezieht sich insbesondere auf zwischen den Parteien vereinbarte Preisvereinbarungen. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, seine Inhalte an nicht zur Kenntnisnahme berechtigte Mitarbeiter und/oder an (unberechtigte) Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus wendet Parafarm stets die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit allen geschäftsrelevanten Informationen des Käufers an.
  3. Ist Parafarm aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, die vertraulichen Informationen (teilweise) an das Gesetz oder zuständige Gericht oder den angegebenen Dritten zur Verfügung zu stellen und kann sich Parafarm nicht auf ein Geheimhaltungsrecht berufen, ist Parafarm nicht zum Schadensersatz verpflichtet und gibt dem Käufer keinen Grund zur Auflösung des Vertrages.
  4. Die Weitergabe oder Verbreitung von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Stellungnahmen, Ratschlägen oder Produktionen von Parafarm an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Parafarm. Eine solche Zustimmung wurde zuvor ausdrücklich vereinbart. Der Kunde stellt Parafarm von allen Ansprüchen dieser Dritten frei, die sich aus dem Vertrauen auf solche Informationen ergeben, die ohne schriftliche Zustimmung von Parafarm verbreitet wurden.
  5. Parafarm und der Käufer verpflichten auch von ihnen zu beauftragende Dritte zur Geheimhaltung.

Artikel 16 – Höhere Gewalt

  1. Parafarm haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge einer Situation höherer Gewalt nicht erfüllen kann, noch kann sie zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn sie durch einen Umstand daran gehindert wird, der dies nicht tun kann verhindert werden kann, auf sein Verschulden zurückzuführen ist und aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Standards nicht für ihn verantwortlich ist.
  2. Unter höherer Gewalt wird in jedem Fall verstanden, ist jedoch nicht darauf beschränkt, was in diesem Zusammenhang in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, (i) höhere Gewalt von Lieferanten von Parafarm, (ii) Nichterfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die die Der Käufer hat Parafarm vorgeschrieben oder empfohlen, (iii) mangelhafte Waren, Geräte, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzes und der Telekommunikationseinrichtungen (für B. durch: Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von Parafarm und (xi) andere Situationen, die nach Ansicht von Parafarm, außerhalb seines Einflussbereichs liegen, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen.
  3. Parafarm hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Parafarm ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Während der Dauer der höheren Gewalt können die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei eine Entschädigung zu zahlen.
  5. Soweit Parafarm ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Parafarm berechtigt, gesondert in Rechnung gestellt zu werden . Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung wie bei einer gesonderten Vereinbarung zu bezahlen.

Artikel 17 – Gefahrübergang

Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder der Verschlechterung der vertragsgegenständlichen Produkte geht auf den Käufer als Unternehmen über, sobald die Ware das Lager von Parafarm verlässt. Bei Verbrauchern geht die oben genannte Gefahr auf den Käufer über, wenn die Produkte unter der Kontrolle des Käufers bereitgestellt wurden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.

Artikel 18 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. Parafarm geht mit den (persönlichen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) sorgfältig um. Auf Wunsch wird Parafarm die betroffene Person hierüber informieren.
  2. Soweit Parafarm aufgrund des Vertrages zur Bereitstellung von Informationssicherheit verpflichtet ist, entspricht diese den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht ist unvernünftig.

Artikel 19 – Beschwerden

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten von Parafarm nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrages hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem relevanter Grund, der zur Beschwerde geführt hat. Beschwerden können über info@parafarm.nl mit dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.
  2. Die Reklamation muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder begründet werden, damit Parafarm die Reklamation bearbeiten kann.
  3. Parafarm wird die Reklamation so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Eingang der Reklamation, inhaltlich beantworten.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Artikel 20 – Anwendbares Recht

  1. Für jeden Vertrag zwischen Parafarm und dem Käufer gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Übersetzung, Erläuterung des Inhalts und der Bedeutung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der niederländische Text maßgebend. Parafarm hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder infolge der Vereinbarung zwischen Parafarm und dem Käufer ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht von Ostbrabant, Standort ‘s-Hertogenbosch, beigelegt, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

Schijndel, 4. August 2020